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2014 bringt rechtliche Neuerungen für Online-Händler
Ab dem 1. Januar 2014 werden die Nachweispflichten für Lieferungen ins EU-Ausland verschärft. Das betrifft auch alle Online-Händler, die Waren ins EU-Ausland liefern. Sie müssen dann nachweisen können, dass die gelieferten Waren tatsächlich an ihrem Bestimmungsort angekommen sind. Können sie dies nicht, versagt das Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit und setzt für die Lieferung Umsatzsteuer fest.
Mehr dazu unter folgender Quelle:
http://www.e-commerce-magazin.de/ecm/news/2014-bringt-rechtliche-neuerungen-fuer-online-haendler
Kategorien:E-Commerce
E-Commerce Recht, E-Commmerce
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