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2014 bringt rechtliche Neuerungen für Online-Händler
Ab dem 1. Januar 2014 werden die Nachweispflichten für Lieferungen ins EU-Ausland verschärft. Das betrifft auch alle Online-Händler, die Waren ins EU-Ausland liefern. Sie müssen dann nachweisen können, dass die gelieferten Waren tatsächlich an ihrem Bestimmungsort angekommen sind. Können sie dies nicht, versagt das Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit und setzt für die Lieferung Umsatzsteuer fest.
Mehr dazu unter folgender Quelle:
http://www.e-commerce-magazin.de/ecm/news/2014-bringt-rechtliche-neuerungen-fuer-online-haendler
Was Onlinehändler beim Verkaufen ins Ausland beachten müssen
Interessanter Artikel über Onlinehändler die nicht nur in Deutschland ihr Business betreiben. Denn die meisten Online-Shops haben schon mal Artikel ins Ausland verkauft – und sich damit auf dünnes rechtliches Eis begeben.
Im folgenden Artikel werden zwölf Kriterien gezeigt, ab wann Onlinehändler die Schwelle zum unsicheren Auslandsrecht übertreten – und wie man ins Ausland verkauft, aber rechtlich auf deutschem Boden bleibt. LESENSWERT!
Quelle zum Artikel (nur möglich nach kostenloser Anmeldung):
Umtauschrecht und Widerrufsrecht – Wo liegen die Unterschiede?
Interessant ist, dass Widerrufsrecht und Umtauschrecht im Online-Handel oftmals synonym verwendet werden. Ob die beiden Fälle rechtlich tatsächlich gleich zu betrachten sind, wird unter folgender Quelle gut erläutert…
Quelle:
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/2519-umtauschrecht-widerrufsrecht-unterschiede.html