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2014 bringt rechtliche Neuerungen für Online-Händler

Ab dem 1. Januar 2014 werden die Nachweispflichten  für Lieferungen ins EU-Ausland verschärft. Das betrifft auch alle  Online-Händler, die Waren ins EU-Ausland liefern. Sie müssen dann  nachweisen können, dass die gelieferten Waren tatsächlich an ihrem  Bestimmungsort angekommen sind. Können sie dies nicht, versagt das  Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit und setzt für die Lieferung  Umsatzsteuer fest.

Mehr dazu unter folgender Quelle:

http://www.e-commerce-magazin.de/ecm/news/2014-bringt-rechtliche-neuerungen-fuer-online-haendler

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