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Pflichten im E-Commerce – die „Buttonlösung“

Die „Buttonlösung“, also das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr, ist seit 01.08.2012 in Kraft getreten. Seitdem gelten im B2C-Bereich wieder neue und strenge Vorgaben für den Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr.

Welche Pflichten bestehen nun im Einzelnen, wie muss der Bestellvorgang technisch ausgestaltet sein und worüber muss der Kunde belehrt werden wird im folgenden Artikel gut dargestellt.

Quelle zum Artikel:

http://www.junge-gruender.de/expertenbeitraege/pflichten-im-e-commerce

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Kategorien:E-Commerce Schlagwörter:
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