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Wissenwertes in Sachen Impressumpflicht – nicht nur für Onlinehändler
Onlinehändler sollten stets sicherstellen, dass sie ein zutreffendes und vollständiges Impressum auf ihren geschäftsmäßig genutzten Webseiten
– leicht erkennbar,
– unmittelbar erreichbar und
– ständig verfügbar eingestellt haben.
Die wichtigsten Angaben gemäß § 5 TMG – in Abhängigkeit von Rechtsform und Beruf des Anbieters – im Impressum Pflicht, ist unter folgender Quelle zu finden:
Zur Gestaltung des Impressums eines gewerblichen Einzelunternehmers findet man unter:
http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/57-impressum-einzelhaendler
Kategorien:E-Commerce, Nützliche Links
E-Commerce, Impressumpflicht, Onlineshops
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